Im Glossar von Heckschen & Salomon - Notare erhalten Sie genaue Erläuterungen zu verschiedenen Fachbegriffen, um noch mehr Transparenz in den einzelnen Fachgebieten zu schaffen.
Lasten sind die mit einem Grundstück kraft Gesetzes verknüpften Verpflichtungen, insbesondere die Grundsteuer, Erschließungskosten und Prämien der Sachversicherung.
Meistens soll der Verkäufer dafür sorgen, dass der Käufer das Grundstück ´lastenfrei` erwirbt. Insbesondere soll der Verkäufer im Grundbuch eingetragene Grundschulden ablösen und löschen lassen. Die Bank stimmt einer Löschung ihrer Grundschuld jedoch nur dann zu, wenn sie die gegenüber dem Verkäufer noch offenen Kreditbeträge direkt aus dem vom Käufer zu zahlenden Kaufpreis erhält. Auch diese für die Löschung der Grundschulden erforderlichen Unterlagen holt der Notar bei den Gläubigerbanken ein. Finanziert der Käufer mit derselben Bank, die im Grundbuch als Gläubigerin der Grundschuld eingetragen ist, kann es sich um Kosten zu sparen anbieten die Grundschuld stehen zu lassen und als solche, also ohne die zugrundeliegenden Darlehensverbindlichkeiten des Verkäufers, zu übernehmen (´dingliche Übernahme`). Hat der Verkäufer zu besseren Konditionen finanziert, als der Käufer es heute kann, kann der Käufer auch die Darlehensverbindlichkeiten unter Befreiung des Verkäufers übernehmen (´befreiende Schuldübernahme`).
Ein im Grundbuch eingetragenes Recht kann in der Regel nur mit notariell beglaubigter Löschungsbewilligung des Rechtsinhabers gelöscht werden.