Unternehmensformen

Der wichtigste Schritt beginnt lange vor der eigentlichen Gründung. Die Qual der Unternehmensformwahl, denn keine Rechtsform ist ideal für alle Belange – ein akzeptabler Weg findet sich aber für jede Firma. Welche Unternehmensformen überhaupt zur Verfügung stehen, soll im Folgenden dargestellt werden, wobei die Aufzählung nicht abschließend sein soll. Wie die Firmengründung dann jeweils abläuft, finden Sie bei der jeweiligen Unternehmensform.

Der einfachste Weg zum eigenen Unternehmen sind der eingetragene Kaufmann und die Personengesellschaften. Die wichtigsten Aspekte dabei: Die Inhaber und Gesellschafter haften persönlich für alle Risiken und Verpflichtungen der Gesellschaft. Außerdem ist die Geschäftsführung durch Fremde ausgeschlossen.


Kaufmann

Als Einzelunternehmer gibt es die Möglichkeit sich als Kaufmann ins Handelsregister eintragen zu lassen (e.K.).

Personengesellschaften

Zu den Personengesellschaften zählen u.a. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft, die Partnerschaft und die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV).

Je größer ein Unternehmen, desto mehr Geld und Risiko ist im Spiel. Damit auch Gesellschafter von größeren Firmen gut schlafen können, gibt es Gesellschaften mit gemindertem Haftungsrisiko. Die Sicherheit müssen sich die Gesellschafter jedoch mit einem Pflichtkapital erkaufen, welches sie in die Gesellschaft einzahlen müssen.

Kapitalgesellschaften

Die Aktiengesellschaft (AG), die Europäische Aktiengesellschaft (SE), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und deren Sonderformen die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die UG (haftungsbeschränkt), sowie die englische Limited (Ltd.) sind Kapitalgesellschaften. Eine Mischform stellt die GmbH & Co. KG, eine Sonderform der KG, dar 

Wir beraten Sie gerne in unserem Notariat bei der Wahl der richtigen Unternehmensform und begleiten Sie auch gerne dann bei der Umsetzung weiter.

Aber keine Sorge, kaum eine Entscheidung ist für die Ewigkeit. Eine Umwandlung und Umstrukturierung sind später immer noch möglich. 


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Christin Claußnitzer

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Ass. jur. Bastian Kreß, LL.M.

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Dipl.-Finw. (FH) Astrid Nagel

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