Gütertrennung

In einem Ehevertrag kann anstatt des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft auch Gütertrennung vereinbart werden. Dabei bestehen keine güterrechtlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten. Allerdings bleiben die „normalen“ ehelichen Wirkungen wie bspw. Unterhaltspflichten erhalten.


Wesentliche Unterschiede

  • kein Zugewinnausgleich
  • kein erhöhter Ehegattenerbteil
  • keine steuerrechtliche Begünstigung (Zugewinnausgleichsforderung von Todes wegen erbschaftssteuerfrei)
  • volle Vertragsfreiheit (keine Zustimmung notwendig bei Verfügung über wesentliches Vermögen)
  • Einfachheit bei Scheidung

Anstatt Gütertrennung zu vereinbaren, kann oftmals eine vertraglich modifizierte Zugewinngemeinschaft, die weitaus bessere Lösung sein. Gerne beraten wir Sie dazu persönlich.


Ihre Ansprechpartner im Fachgebiet Eherecht & Familienrecht

Annett Altmann

Annett Altmann

Notarfachangestellte

Grundstücksrecht, Familienrecht, Erbrecht

0351 47305-57 0351 47305-10
Kontaktanfrage
Thomas Hantschke

Thomas Hantschke

Notarfachangestellter

Familienrecht, Erbrecht, Grundstücksrecht

0351 47305-84 0351 47305-10
Kontaktanfrage
Bianca Küchner

Bianca Küchner

Notargehilfin

Grundstücksrecht, Familienrecht, Erbrecht

0351 47305-18 0351 47305-10
Kontaktanfrage
Nicole Patzelt

Nicole Patzelt

Notarfachwirtin

Bauträger- und Grundstücksrecht, Familienrecht, Erbrecht

0351 47305-114 0351 47305-10
Kontaktanfrage
Ass. jur. Carmen Tischer

Ass. jur. Carmen Tischer

Grundstücksrecht, Familienrecht, Erbrecht

0351 47305-54 0351 47305-10
Kontaktanfrage