In einem Ehevertrag kann anstatt des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft auch Gütertrennung vereinbart werden. Dabei bestehen keine güterrechtlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten. Allerdings bleiben die „normalen“ ehelichen Wirkungen wie bspw. Unterhaltspflichten erhalten.
Anstatt Gütertrennung zu vereinbaren, kann oftmals eine vertraglich modifizierte Zugewinngemeinschaft, die weitaus bessere Lösung sein. Gerne beraten wir Sie dazu persönlich.
Nicole Patzelt
Notarfachwirtin
Bauträger- und Grundstücksrecht, Familienrecht, Erbrecht