Bei Beurkundungsvorgängen wird noch am Tag der Beurkundung bzw. am Folgetag eine sogenannte Reinschrift der Beurkundung erstellt und sodann an die Beteiligten übersandt. Den Schriftverkehr mit den Behörden, Gerichten, Grundbuchämtern und zum Teil auch mit den Banken übernehmen wir für Sie und unterrichten Sie über den weiteren Vollzug beurkundeter Vorgänge unverzüglich.
Soweit gewünscht, können die Klienten einfache Abschriften der Urkunden auch sofort im Anschluss an die Beurkundung/Beglaubigung erhalten. Registereinsicht in das Grundbuch oder Handelsregister werden binnen weniger Stunden (max. 24 Stunden) bei Zugänglichkeit dieses Registers erstellt.
Dies gilt auch für sog. notarielle Vertretungsbescheinigungen. Rangbescheinigungen für Kreditinstitute benötigen in der Regel 2 bis 3 Arbeitstage.
„25 Jahre Notariat in den neuen Bundesländern hat gezeigt: Die Aufgaben des Notars sind vielfältig, abwechslungsreich und allesamt spannend. Und das werden sie auch in Zukunft bleiben.”