Unternehmensgründung / Existenzgründung

Voraussetzungen für den erfolgreichen Start in die Selbständigkeit sind ein überzeugendes Unternehmenskonzept, detaillierte Markt- und Branchenkenntnisse, betriebswirtschatliches Know-how und Startkapital. Die Wahl der richtigen Unternehmensform hat erhebliche Auswirkungen auf Haftung, Finanzierungsmöglichkeiten, Leitung und Überwachung, Rechnungslegung sowie Besteuerung des Unternehmens.

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Vorteile und Grundsatzfragen zur Unternehmensgründung

Eine Unternehmensgründung verheißt Freiheit, Unabhängigkeit und die Verwirklichung einer eigenen Idee. Gründer lernen ein Leben lang dazu und ein florierender Betrieb kann sich am Ende sogar als Altersvorsorge auszahlen.

Anstelle von Unternehmensgründung wird häufig die Bezeichnung Existenzgründung verwendet. Dabei sind die Begriffe nicht deckungsgleich. Zwar ist in einer Existenzgründung stets eine Unternehmensgründung enthalten. Eine Unternehmensgründung setzt allgemein jedoch keine Gründung der eigenen Existenz voraus. Unternehmen können etwa auch zum Zwecke von Übernahmen, Zusammenschlüssen, Fusionen entstehen. Daher beschränkt sich die Existenzgründung richtigerweise auf die Gründung eines kleineren Unternehmens.

Es wird unterschieden zwischen Einzelunternehmern und solchen Unternehmen, die sich aus mehreren Beteiligten zusammensetzen. Der Einzelunternehmer genießt in jeder Hinsicht die größtmögliche unternehmerische Freiheit. Die Organisation, Ausrichtung des Unternehmens, Standortentscheidung etc. sind ihm allein überlassen. Umgekehrt liegt das unternehmerische Risiko bei einer einzigen Person und der Einzelunternehmer ist für die Entwicklung und Durchsetzung seiner unternehmerischen Idee selbst verantwortlich.

Voraussetzungen für den erfolgreichen Start in die Selbständigkeit sind ein überzeugendes Unternehmenskonzept, detaillierte Markt- und Branchenkenntnisse, betriebswirtschaftliches Know-how und ausreichend Startkapital. Eine umfangreiche Vorbereitung ist unverzichtbar. Um Investoren zu überzeugen, muss der Businessplan eine überzeugende Positionierung aufweisen. Dazu ist unter anderem eine detaillierte Markt- und Wettbewerbsanalyse erforderlich.

Vorgehen bei der Unternehmensgründung

Um eine unternehmerische Idee in ein funktionierendes Unternehmen zu verwandeln, müssen einige Schritte getan werden. Zu Beginn sollten sich Existenzgründer vergewissern, ob bestimmte Regulierungsnormen zu beachten sind oder nicht. Muss ich eine Genehmigung vom Gesundheitsamt eingeholt werden? Setzt mein Gewerbe eine Sachkundeprüfung oder ein Unterrichtungsverfahren voraus?

Mit der formalen Gründung eines Betriebs geht auch die Frage der richtigen Unternehmensform einher. Die Entscheidung über die zukünftige Rechtsform hat erhebliche Auswirkungen auf Haftung, Finanzierungsmöglichkeiten, Leitung und Überwachung, Rechnungslegung sowie Besteuerung des Unternehmens. Dabei kommt es auch darauf an, ob Sie einem Gewerbe nachgehen und damit als Gewerbetreibende eingestuft werden oder Freiberufler sind. Freiberufler profitieren insbesondere von Privilegien in Haftungsfragen. Gleichwohl ist die Auswahl der Unternehmensform eingeschränkt.

Man unterscheidet allgemein zwischen Kapital- und Personengesellschaften. Bei einer Personengesellschaft (GbR, KG, OHG, PartG) haften die Gesellschafter persönlich mit ihrem eigenen Vermögen. Im schlimmsten Fall kann in das Privatvermögen vollstreckt werden. Dagegen beschränkt sich die Haftung einer Kapitalgesellschaft (UG (haftungsbeschränkt), AG, GmbH) auf das gesellschaftliche Vermögen und die Einlage der Gesellschafter. Eine persönliche Haftung findet nicht statt. Umgekehrt verfügen Finanzierungsgeber bei einer Zusammenarbeit mit Kapitalgesellschaften über weniger Sicherheiten. Die Bewilligung eines ggf. notwendigen Darlehens wird damit tendenziell erschwert.

Die Wahl der Rechtsform entscheidet über das weitere Vorgehen im Gründungsprozess. Wer hauptberuflich ein Gewerbe betreibt, ist regelmäßig als Kaufmann im Sinne des § 1 HGB anzusehen. Danach ist eine Anmeldung in das Handelsregister erforderlich. Dazu ist ein Termin bei einem Notar notwendig, welcher über eine Unternehmensgründung beraten kann und die erforderlichen Unterlagen beglaubigt. Anschließend erfolgt die Eintragung durch das zuständige Registergericht.

Im Übrigen müssen sich Gründer an das Finanzamt wenden. Während das Finanzamt auf Gewerbetreibende von allein zukommt, ist von Freiberuflern ein aktiver Beitrag zur Beantragung der Steuernummer erforderlich. Außerdem müssen Unternehmensgründer sich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen, um eine etwaige Versicherungspflicht zu klären. Dies sollte innerhalb einer Woche nach Gründung erfolgen.

Schließlich müssen bestimmte Gesellschaften noch Vorgaben des Transparenzregisters beachten. Seit dem 1. August 2021 tragen juristische Personen des Privatrechts (z. B. AG, GmbH und Unternehmergesellschaft) und eingetragene Personengesellschaften dort ihre wirtschaftlichen Berechtigten ein. Dies beruht auf unionsrechtlichen Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. GbRs und Einzelunternehmer sind von der Transparenzpflicht ausgenommen.

Wie viel Zeit eine formale Gründung in Anspruch nimmt, lässt sich nicht verbindlich festlegen. Bis eine innovative Idee in ein sattelfestes Konzept „gegossen“ wird, kann es Monate, gar Jahre dauern. Eine Eintragung in das Handelsregister lässt sich üblicherweise innerhalb von zwei bis drei Tagen bewerkstelligen.

Unterstützung und Finanzierung

Die Verwirklichung einer unternehmerischen Idee stellt einen komplexen und teils mühseligen Prozess dar. Die verschiedenen Stadien, angefangen bei der Entwicklung eines eigenen Geschäftsmodelles, über die formale Gründung bis hin zur Finanzierung, werden von einem umfangreichen Beratungsangebot begleitet.

Zum Beispiel können Gründungsberater bei der Präzisierung eines Businessplans konsultiert werden. Der Notar unterstützt Sie bei der passenden Rechtsformwahl und wirkt bei der Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages mit. Er stellt somit die Weichen, wenn es etwa um rechtliche Fragen über Vertretungsbefugnisse, dem Verhältnis der Gesellschafter untereinander, der Veräußerung von Geschäftsanteilen, u.v.m. geht.

Entrepreneure sollten sich möglichst früh mit Finanzierungshilfen auseinandersetzen. Eine umfangreiche Recherche ist lohnenswert. Zahlreiche Beratungsangebote werden staatlich gefördert. Über die KfW-Bank besteht die Möglichkeit der Bewilligung zinsgünstiger Kredite. Existenzgründer profitieren meist von attraktiveren Konditionen. Dazu zählen zum Beispiel auch tilgungsfreier Anlaufjahre. Ferner gibt es Angebote, die an einzelne Gruppen adressiert sind. Wer ein Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen möchte, hat Aussichten auf einen sogenannten Gründerzuschuss oder ein staatliches Einstiegsgeld. Anhand von Mikromezzaninfonds werden insbesondere Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund gefördert. Ebenso gibt es branchenspezifische Fonds. Zum Beispiel finanziert durch Industriekonzerne im Bereich Technologie und Forschung oder der Europäischen Union für Rechte an geistigem Eigentum (KMU-Fond).

Unabhängig von dem Finanzierungsbedarf einer einzelnen Geschäftsvision, fallen stets administrative Kosten an. Diese setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Sofern eine Gewerbeanmeldung vorgenommen wird, ist je nach Bundesland mit einer Gebühr zwischen 15 Euro und 65 Euro zu rechnen. Lässt sich ein Einzelunternehmer ins Handelsregister eintragen, fallen ca. 200 Euro bis 300 Euro an. Die Kosten richten sich jedoch nach der individuellen Größe des Unternehmens und der Rechtsform. Bei Gründung einer GmbH betragen die Kosten für Verwaltungsleistungen insgesamt zwischen 600 Euro und 1.400 Euro. Maßgeblich ist, ob ein Musterprotokoll oder eine Satzung beschlossen wird. Wählen Existenzgründer die Rechtsform einer UG (haftungsbeschränkt), ist mit bis zu 800 Euro zu rechnen. In jedem Fall ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Optional können auch Kosten durch kommerzielle Gründungsberatung oder ggf. die Beantragung einer Gewerbeerlaubnis entstehen.

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