Notargebühren

Die Höhe der Notargebühren richtet sich ausschließlich nach dem Wert des Geschäftes. Der Arbeitsaufwand des Notars findet in den Notargebühren keine Berücksichtigung.

Für jede notarielle Tätigkeit sieht die bundesweit geltende Kostenordnung einen bestimmten Gebührensatz vor. Dass man sich guten Rat leisten kann, zeigen die folgenden Kostenbeispiele:

  • Ein einseitiges Testament kostet etwa 200,– Euro, wenn der Testierende ein Vermögen von ca. 50.000,– Euro hat.
  • Der Kauf eines Grundstückes zu einem Kaufpreis von ca. 100.000,– Euro kostet je nach Belegenheit des Grundstückes zwischen 950,– und 1.050,– Euro und
  • die Gründung einer GmbH mit 25.000,– Euro Stammkapital kostet einschließlich der Anmeldung zum Handelsregister etwa Euro 650,–.

In diesen Gebühren ist die Beratung durch den Notar enthalten. Zum Abschluss eines Vertrags gehört es, dass die Beteiligten sich auch darüber einigen, wer die in diesem Zusammenhang anfallenden Gebühren und Steuern trägt.

Sollte der festgelegte Kostenschuldner aber nicht zahlen, dann kann der Notar die gesamten Gebühren von jedem anderen Vertragsteil erheben. Das muss den Beteiligten beim Vertragsabschluss bewusst sein.


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„25 Jahre Notariat in den neuen Bundesländern hat gezeigt: Die Aufgaben des Notars sind vielfältig, abwechslungsreich und allesamt spannend. Und das werden sie auch in Zukunft bleiben.”

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