Scheidungsvereinbarung: Scheidungsfolgen und Scheidungsberatung

Leider geraten viele Ehen irgendwann in eine so schwere Krise, dass ein Partner oder beide an Trennung denken und die Scheidung einreichen. Dann stellt sich eine ganze Reihe von dringlichen Fragen: Was ist zu tun, um eine Ehescheidung in die Wege zu leiten? Welche wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen haben Trennung und Scheidung?

Oft kommt es nach einer Trennung zu Wut, Enttäuschung und Frustration und es lassen sich kaum einvernehmliche Regelungen zwischen den Ehepartnern treffen.

Die Situation wird weiter verkompliziert, wenn es keinen notariellen Ehevertrag gibt und sich ein Partner wirtschaftlich oder rechtlich benachteiligt fühlt.

Mit einer notariellen Scheidungsvereinbarung ist es möglich, zu einer gütlichen Einigung zu finden. Die Dresdner Notare Heckschen & Salomon erklären Ihnen, wie das Scheidungsverfahren abläuft, vermitteln zwischen den Ehegatten eine einvernehmliche Scheidung sowie Scheidungsfolgenvereinbarung und begleiten Sie in dieser schwierigen Lebensphase.


Scheidung: Wie läuft das gerichtliche Scheidungsverfahren ab?

Die Ehescheidung wird beim Familiengericht beantragt und durch das Gericht ausgesprochen, nachdem es ein Scheidungsverfahren durchgeführt hat. Es besteht „Anwaltszwang“. Das bedeutet, an sich muss sich jeder der Partner durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Allerdings kann sich ein Partner auch darauf beschränken, dem Scheidungsantrag des anderen Partners zuzustimmen. Bei einer solchen einverständlichen Scheidung genügt ein Rechtsanwalt. Die Partner können also die Scheidungskosten für den zweiten Rechtsanwalt sparen. Das Gericht spricht bei einem einverständlichen Verfahren nur die Scheidung aus und ordnet erforderlichenfalls gegenüber der Rentenversicherung an, den Versorgungsausgleich durchzuführen.

Die Partner können sich in der notariellen Scheidungsvereinbarung über alle Scheidungsfolgen und Scheidungsfolgesachen einigen. Sie haben damit die Möglichkeit, das Scheidungsverfahren deutlich abzukürzen. Die Notare Heckschen & Salomon aus Dresden klären mit Ihnen alle Punkte, die Sie in einer solchen Trennungsvereinbarung bedenken und regeln sollten.

Scheidungsfolgenvereinbarung: Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich

In unserem Notariat können Sie noch vor dem Gerichtstermin den Scheidungsprozess vereinfachen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein vereinfachtes und kostengünstigeres Verfahren als das bei Gericht und kann die Scheidung verkürzen. Je klarer die Vereinbarung ist, desto besser können unnötige Streitigkeiten während und nach dem Scheidungsverfahren vermieden werden.

In der Scheidungsvereinbarung können Sie unter anderem die folgenden Punkte regeln:

  • den Zugewinnausgleich und die Gütertrennung für die restliche Dauer der Ehe bis zur Scheidung
  • die Zuweisung der Ehewohnung und des Hausrats
  • den Versorgungsausgleich beispielsweise bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei einer betrieblichen oder einer privaten Altersvorsorge
  • das Sorgerecht und das Umgangsrecht sowie den nachehelichen Kindesunterhalt für die gemeinsamen Kinder
  • etwaige Unterhaltszahlungen für den anderen Partner
  • einen gegenseitigen Erb- und Pflichtteilsverzicht für die restliche Dauer der Ehe bis zur Scheidung

Die Notare Heckschen & Salomon aus Desden beraten Sie gern, welche Regelungen für Sie konkret in Frage kommen, und beurkunden mit Ihnen eine Scheidungsvereinbarung, die Ihren individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht.

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