Sitzverlegung - auch über die nationalen Grenzen hinweg

Gesellschaften wollen oder müssen nicht selten ihren Sitz verlegen. Innerhalb Deutschlands ist dies mit notarieller Hilfe unproblematisch möglich.

Auf Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist es seit kurzem auch möglich den Sitz über die nationalen Grenzen hinweg zu verlegen, z.B. nach Deutschland oder aus Deutschland heraus.  

 

 

Bei diesem sehr komplexen Vorgang haben wir bereits zahlreiche Gesellschaften betreut und strukturieren diesen Vorgang für unsere Klienten.

Weiterführende Materialien zum Thema Sitzverlegung über nationale Grenzen hinweg


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Christin Claußnitzer

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Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht

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Ass. jur. Bastian Kreß, LL.M.

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Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Grenzüberschreitende Umwandlungen

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Dipl.-Finw. (FH) Astrid Nagel

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Judith Olesch, LL.M.

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