Gesellschaften wollen oder müssen nicht selten ihren Sitz verlegen. Innerhalb Deutschlands ist dies mit notarieller Hilfe unproblematisch möglich.
Auf Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist es auch möglich, den Sitz über die nationalen Grenzen hinweg zu verlegen, z.B. nach Deutschland oder aus Deutschland heraus.
Bei diesem sehr komplexen Vorgang haben wir bereits zahlreiche Gesellschaften betreut und strukturieren diesen Vorgang für unsere Klienten.
Christin Claußnitzer
Notarfachangestellte
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht
Ass. jur. Bastian Kreß, LL.M.
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Grenzüberschreitende Umwandlungen
Fremdsprachen | Englisch |
Veröffentlichungen | Zu den Veröffentlichungen |
Dipl.-Finw. (FH) Astrid Nagel
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht
Veröffentlichungen | Zu den Veröffentlichungen |
Marleen Seliger
Notarfachangestellte
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht
Fremdsprachen | Englisch |