Nachlassverbindlichkeiten: Optionen nach dem Erbfall

Im überwiegenden Teil der Erbgänge tritt die gesetzliche Erbfolge ein, weil kein Testament vorliegt – das zeigen aktuelle statistische Erhebungen. Auch Unternehmer hinterlassen oftmals keine letztwillige Verfügung. In vielen Fällen sorgen die sich daraus ergebenden Unklarheiten für familiäre und geschäftliche Konflikte.

Das Notariat Heckschen & Salomon aus Dresden steht Ihnen bei den vielen schwierigen und weitreichenden Entscheidungen in dieser Zeit mit fachlich fundiertem Rat zur Seite. Mit unserer Beratung helfen wir Ihnen, Fehler zu vermeiden, und zeigen bei steuerlich bedenklichen Erbfällen Alternativen und Verbesserungsmöglichkeiten auf.


Korrekturen an der gesetzlichen Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge entspricht meist nicht dem Willen des Erblassers und seiner Familie. Dem Wunsch, diese nachträglich zu korrigieren, kann in vielen Fällen entsprochen werden.

Über die im Folgenden aufgelisteten Möglichkeiten informieren wir Sie gern detailliert in einem Gespräch in unserer Kanzlei:

  • Ausschlagung – ggf. gegen Einräumung eines Nießbrauchsrechts,
  • Verändern der Nachlassaufteilung durch Abfindung entstandener Pflichtteilsansprüche oder für die Ausschlagung von zugewandten Vermächtnissen,
  • Absicherung des überlebenden Ehegatten mittels wiederkehrender Leistungen und
  • Erbauseinandersetzung.

Ausschlagung des Erbes und Inanspruchnahme Freibeträge

Auch die in der letztwilligen Verfügung geregelte Erbfolge kann korrekturbedürftig sein. Gerade in steuerlicher Hinsicht kann sich ein viele Jahre im Voraus verfasstes Testament beim Tode des erstversterbenden Ehegatten als steuerlich ungünstig erweisen und nicht gewollte finanzielle Belastungen mit sich bringen.

Beispielsweise kann durch die Ausschlagung des Erbes durch die überlebende Ehefrau – ggf. gegen Einräumung eines Nießbrauchsrechts – die zweifache Belastung des Nachlasses mit Erbschaftsteuer bei Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft vermieden werden. Weiterhin kann die doppelte Inanspruchnahme der Freibeträge durch die Kinder sowohl nach dem erstversterbenden wie nach dem länger lebenden Elternteil sichergestellt werden. Die Ausschlagung kann jedoch nicht auf einzelne Teile des Nachlasses beschränkt und zugunsten bestimmter Personen erfolgen. Vielmehr fällt der Nachlass an die Personen, die zum Zeitpunkt des Erbfalls als Nächste berufen waren. Außerdem ist die Ausschlagung an kurze Fristen gebunden.

Ihre Dresdner Notare Heckschen & Salomon stehen Ihnen in dieser komplizierten und herausfordernden Situation mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder Telefon, um einen Termin zu vereinbaren.


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Annett Altmann

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