Unternehmensübernahme: Notarielle Expertise für den Generationenwechsel

Ein Generationenwechsel gefährdet nicht selten den Bestand von Familienunternehmen. Gründe dafür sind die Familienbezogenheit und die daraus resultierenden Konflikte. Doch nicht nur der Tod des Unternehmers als Führungspersönlichkeit kann den Fortbestand des Unternehmens in Frage stellen. Fällt das Unternehmen an eine Erbengemeinschaft aus Ehegatte und Kindern, kann Uneinigkeit zwischen den Erben über die Betriebsfortführung die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit blockieren. Es drohen Auseinandersetzungs- und Abfindungsansprüche einzelner Erben.

Fällt das Unternehmen mangels lebzeitiger Nachfolgeregelung in den Nachlass, kommen darüber hinaus Pflichtteilsansprüche übergangener Abkömmlinge oder enterbter Personen in Betracht.

Das Notariat Heckschen & Salomon aus Dresden ist Ihr Ansprechpartner für alle mit der Unternehmensübergabe verbundenen Fragen – egal ob Sie sich für die Regelung mittels Testament oder die lebzeitige Unternehmensübertragung entscheiden. Wir begleiten Sie bei der Geschäftsübernahme durch die nächste Generation und beraten zu damit verbundenen steuerlichen und rechtlichen Fragen.


Nachfolgeplanung: Frühzeitig klare Verhältnisse schaffen

Wenn Sie die Unternehmensnachfolge in der Familie kontrolliert planen und gleichzeitig Ihren Ehegatten versorgt wissen wollen, kommt nur eine lebzeitige Übergabe an die jüngere Generation infrage. Jeder Unternehmer ist gut beraten, sich über seine Nachfolgeplanung frühzeitig Gedanken zu machen, diese in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Wir vom Dresdner Notariat Heckschen & Salomon stehen Ihnen für alle Fragen in diesem Zusammenhang jederzeit zur Verfügung.

Eine einfache Notfallregelung könnte beispielsweise so aussehen, dass der Ehegatte oder das am besten als Nachfolger geeignete Kind testamentarisch als Alleinerbe eingesetzt wird. Damit ist eine Erbengemeinschaft als Konsequenz der gesetzlichen Erbfolge, die in ungünstigen Konstellationen sogar zu einem Unternehmensverkauf führen kann, ausgeschlossen.


Geschäftsübernahme: Prozedere und Wahl der Rechtsform

Die Unternehmensnachfolge muss in mehreren Übergabephasen erfolgen. Noch vor Beginn der Übergabe sollten Sie gegebenenfalls die gesellschaftsrechtliche Firmenstruktur ändern und der Nachfolgesituation anpassen. Für die Übergabe bieten sich die GmbH und insbesondere die Organisation als GmbH & Co. KG an.

 

Vorteile der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG bietet durch die unterschiedlichen Beteiligungsmöglichkeiten der Gesellschafter größtmögliche Flexibilität bei der Nachfolgeplanung. Aus wirtschaftlichen oder steuerrechtlichen Gründen kann es sich anbieten, Ihr Unternehmen in eine Betriebsgesellschaft und eine Besitzgesellschaft aufzuspalten (Betriebsaufspaltung). Dabei pachtet die Betriebsgesellschaft (regelmäßig eine GmbH oder GmbH & Co. KG) die von der Besitzgesellschaft gehaltenen Grundstücke oder gar den ganzen Betrieb samt Firmenwert.

Unentgeltliche Übertragung von Unternehmensbeteiligungen

Binden Sie als Unternehmer Ihre Familienmitglieder durch unentgeltliche Übertragung von Unternehmensbeteiligungen (z. B. Kommanditanteilen) ein, sollten diese widerrufbar sein. Widerrufsgründe können sehr individuell vereinbart werden. Beträchtliche Gefahren für die Liquidität des Unternehmens drohen bei Scheidung der Unternehmerehe und im Todesfall des Unternehmers.

Güterrechtsvereinbarung und Pflichtteilsansprüche übergangener Kinder

Im gesetzlichen Güterstand muss der Unternehmer als Zugewinnausgleichsschuldner die Hälfte des von ihm während der Ehe erwirtschafteten Unternehmenswachstums an seinen Ehegatten auszahlen. Vorbeugen können Sie mit ehevertraglichen Güterrechtsvereinbarungen, die wir gern individuell für Sie ausarbeiten. Auch Pflichtteilsansprüche übergangener Kinder können die Existenz des Unternehmens existenziell bedrohen. Hier bieten sich Maßnahmen zur Pflichtteilskürzung mit oder ohne Beteiligung der potentiellen Pflichtteilsgläubiger an.  

 

 


Weiterführende Materialien zum Thema Unternehmensnachfolge


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