Umwandlung

Seit 1995 hat der Gesetzgeber die Umwandlungsmöglichkeiten durch das sog. Umwandlungsgesetz stark erweitert. Ca. 300 verschiedene Umwandlungswege sind eröffnet. Die Möglichkeiten für Umstrukturierungen sind teilweise erleichtert und verbilligt worden. Gemeinsam ist allen Umwandlungsarten, dass mit einer Umwandlung alle Rechte und Pflichten eines Unternehmens - also die Aktiva und die Passiva - eines Unternehmens (sog. Rechtsträger) übergehen. Diese Gesamtrechtsnachfolge ermöglicht es dem Unternehmen, ohne Zustimmung seiner Gläubiger, Vertragspartner und häufig auch ohne Einholung neuer Genehmigungen, Bescheide etc. eine Umstrukturierungsmaßnahme durchzuführen.

Man unterscheidet zwischen der Verschmelzung, Spaltung und dem Formwechsel.

Häufig führen verschiedene Wege zu dem vom Unternehmer gewünschten Ziel. Der "richtige" Weg findet sich nach der Gegenüberstellung der steuerrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, kostenrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Vor- und Nachteile. Im Zusammenwirken mit dem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer und ggf. weiteren Beratern finden wir die optimale Lösung und helfen Ihnen bei der Planung dieses komplizierten Vorgangs. Gerne stellen wir Ihnen einen Überblick zum Umwandlungsrecht zur Verfügung (vgl. auch Heckschen in Westermann, Handbuch der Personengesellschaften 2011 ´Das Umwandlungsrecht`; Kommentierung von Heckschen im Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht sowie die Monografie Heckschen/Simon, Umwandlungsrecht). 


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Christin Claußnitzer

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Ass. jur. Bastian Kreß, LL.M.

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Dipl.-Finw. (FH) Astrid Nagel

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