Das Ehe- und Familienrecht befasst sich zum einen mit dem Güterstand, in dem Eheleute leben (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder ggf. – z.B. im landwirtschaftlichen Bereich – Gütergemeinschaft). Des Weiteren wird dort geregelt, wer die Kinder vertritt und wie weit dieses Vertretungsrecht reicht. Auch regelt das Familienrecht die Pflicht von Eheleuten, sich während der Ehe, aber auch noch nach der Scheidung gegenseitig Unterhalt zu gewähren. Ebenso bestimmt es, wie während der Ehe verdiente Anwartschaften auf Rentenzahlungen nach der Scheidung zwischen den Eheleuten ausgeglichen werden. Das Familienrecht befasst sich also notwendiger Weise mit Rechtsfragen, die eine Scheidung der Ehepartner mit sich bringt.
Familienrecht ist damit auch Scheidungsrecht. Dazu gehört dann auch das Sorgerecht für die Kinder nach der Scheidung und wem es jetzt zusteht.
Das Rechtsgebiet umfasst aber auch die vorsorgende Rechtspflege, also insbesondere Eheverträge, Adoptionen und das Recht der künstlichen Befruchtung.
Zu allen vorgenannten Themen gibt es umfangreiche Rechtsprechung, die wir permanent beobachten. Die wichtigsten Entscheidungen stellen wir hier vor und geben gleichzeitig wichtige Hinweise für die Praxis.
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