Die Ehe ist nicht nur eine Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau. Sie hat auch rechtliche Konsequenzen, die besonders bei einer Scheidung spürbar werden können. Das Gesetz schafft einen rechtlichen Standardrahmen für die wirtschaftliche Absicherung der Eheleute und ihrer Kinder. Die Eheleute können für ihre Ehe diesen Standardrahmen durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag ändern.
Mit einem Ehevertrag können Sie die meisten wirtschaftlichen Rechte und Pflichten während einer Ehe und auch vorsorglich für den Scheidungsfall individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen. Auch wenn Sie nicht verheiratet sind, können Sie in einem Partnerschaftsvertrag wirtschaftliche Regelungen für Ihr Zusammenleben und eine mögliche Trennung treffen. Bei der individuellen Gestaltung dieser Ehe- oder Partnerschaftsverträge stehen Ihnen die Notare von Heckschen & Salomon gern mit Rat und Tat zur Seite.
Wenn Sie in unserer Kanzlei einen Ehevertrag schließen, dann sind Sie gegen alle Eventualitäten abgesichert. Der bei uns geschlossene Ehevertrag ist ganz auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten und regelt auch das Ende einer Ehe umfassend und exakt nach Ihren Wünschen. Entsprechende Verträge bieten wir auch für gleichgeschlechtliche Paare an, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Durch die von den Notaren Heckschen & Salomon erarbeitete Vereinbarung können Sie sich viel Ärger, Zorn und Kummer ersparen, auch wenn Ihnen bei einer möglichen Scheidung gegenseitige Zuneigung und Vertrauen abhanden kommen sollten.
Wenn eine Ehe für Sie noch nicht in Aussicht ist oder überhaupt nicht infrage kommt, ist ein Partnerschaftsvertrag eine gute Möglichkeit, dem persönlichen und wirtschaftlichen Miteinander eine solide rechtliche Basis zu geben. Da das Zusammenleben in „wilder Ehe“ keine verbindlichen Regelungen für das Ende einer Beziehung und die Aufteilung von Besitz und Ansprüchen kennt, kann ein durch uns beurkundeter notarieller Partnerschaftsvertrag diese Lücke füllen.
Auch Paare ohne Ehevertrag können mit einer notariellen Scheidungsvereinbarung eine einvernehmliche Regelung für ihre Trennung finden, statt die Entscheidung zu Fragen wie zur Gütertrennung, zum Vorsorgungsausgleich oder der Zugewinngemeinschaft dem Familiengericht zu überlassen. Dies erspart Ihnen unnötige Streitereien und macht das gerichtliche Scheidungsverfahren schneller und billiger. Wie genau eine solche Scheidungsvereinbarung aussieht, erklärt Ihnen das Notariat Heckschen & Salomon gern in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Auch wenn die Belange Ihrer Kinder zu regeln sind, ist das Notariat Heckschen & Salomon aus Dresden ein zuverlässiger Ansprechpartner. Wir erstellen rechtlich verbindliche Sorgerechtserklärung, beraten zur Vaterschaftsanerkennung, elterlichen Sorge, Unterhalt und zur Adoption. Hierfür können Sie in unserem Notariat in Dresden den entsprechenden Antrag stellen.
Annett Altmann
Notarfachangestellte
Grundstücksrecht, Familienrecht, Erbrecht
Thomas Hantschke
Notarfachangestellter
Familienrecht, Erbrecht, Grundstücksrecht
Bianca Küchner
Notargehilfin
Grundstücksrecht, Familienrecht, Erbrecht
Nicole Patzelt
Notarfachwirtin
Bauträger- und Grundstücksrecht, Familienrecht, Erbrecht
Ass. jur. Carmen Tischer
Grundstücksrecht, Familienrecht, Erbrecht