Rechtsprechung zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Die Mehrzahl der Deutschen hat für den Fall ihrer Geschäftsunfähigkeit keine Vorsorgevollmacht errichtet. Mit der Vorsorgevollmacht kann aber jeder Volljährige selbst bestimmen, wer im Fall der Geschäftsunfähigkeit für ihn handeln soll.

Leider werden die meisten Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ohne juristische Beratung anhand eines Formulars oder groben Musters aufgesetzt und deswegen sind deutsche Gerichte häufig mit der Frage der Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht, der Auslegung und Reichweite von Vorsorgevollmachten beschäftigt. Zuletzt spielte die Frage, wann eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus gültig ist, in der Rechtsprechung eine große Rolle.

Mit der sog. Patientenverfügung wird insbesondere die Konstellation angesprochen, bei der sich Menschen dafür entscheiden, für den Fall, dass sie selbst nicht mehr über ihre weitere Behandlung bestimmen können, Festlegungen für den behandelnden Arzt zu treffen. Soll also trotz einer Diagnose, die keine Aussicht auf ein umweltbezogenes Leben ausspricht, weiterbehandelt werden? Auch hier beschäftigen unklare Patientenverfügungen regelmäßig die Rechtsprechung. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber immer wieder in das einschlägige Recht eingegriffen und zuletzt wurde durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur aktiven Sterbehilfe und im Rahmen der Corona-Krise immer wieder die Frage nach einer Aktualisierung von Patientenverfügungen aufgeworfen und der Bestand unklarer Verfügungen vor Gericht ausgefochten. Die Notare Heckschen & van de Loo informieren Sie hier über die aktuellen Tendenzen.

Bitte beachten Sie auch unser Video zum Thema Vorsorgevollmacht.

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