Wer Häuser nicht mieten will, aber auch nicht selbst Häuser bauen möchte, der wird häufig einen Bauträger einschalten. Die Bauträger kaufen das Grundstück an, bauen auf dem gekauften Grundstück Häuser und schalten einen Immobilienmakler ein, sodass der Privatmann die hier entstehende Wohnung dann vom Bauträger kaufen kann. Wer allerdings selbst Häuser bauen möchte und auch ein Grundstück kaufen will, der ist hier ebenfalls an der richtigen Stelle.
Denn bei allen diesen Vorgängen werden viele Rechtsfragen angesprochen. Sind die vereinbarten Gewährleistungsregelungen wirksam? Kann die Teilungserklärung im Grundbuch vollzogen werden?
Sind die Sondernutzungsrechte in der Gemeinschaftsordnung wirksam bestellt worden? Können die Wohnungseigentümer Beschlüsse über die Modernisierung der Eigentumswohnungsanlage fassen, die auch diejenigen bindet und zur Zahlung verpflichtet, die dem Beschluss nicht zugestimmt haben?
Wie man schon aus diesen wenigen Fragestellungen erkennt, ist dieses Sachgebiet umfangreich und demgemäß ist es auch die Rechtsprechung. Diese stellen wir Ihnen nachfolgend vor, halten die Rechtsprechungsübersicht auch permanent aktuell und geben zudem wertvolle Hinweise für die Praxis.
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