Ob Neubau oder Sanierungsobjekt: Jeder Bauträgervertrag muss notariell geprüft und beurkundet werden. Die Initiative zur Beurkundung geht dabei vom Bauträger aus, doch auch die Interessen der Erwerber dürfen nicht vernachlässigt werden. Genau darin – in der Ausarbeitung, Prüfung und Beurkundung von Verträgen, die den Interessen aller beteiligten Parteien so gut wie möglich gerecht werden – sehen wir von Heckschen & Salomon unsere Aufgabe.
Als erfahrene Notare aus Dresden setzen wir unser Fachwissen und unsere Erfahrung ein, um Sie vor vermeidbaren Schäden zu bewahren. Vertragsfehler vervielfältigen sich erfahrungsgemäß und beschwören Risiken für alle Beteiligten herauf. Daher ist in allen Stadien der Verwirklichung besondere Sorgfalt bei der Gesamtkonzeption erforderlich. Wir empfehlen dringend eine frühzeitige Zusammenarbeit von Bauträger, Architekt, Notar und Vertrieb – und tragen gern unseren Teil zu einem gelungenen Projekt bei.
Von zentraler Bedeutung für die Transaktion zwischen Bauträger und Kunde ist der Bauträgervertrag. In ihm werden alle relevanten Details zum Grundstückserwerb und zum Bau- oder Sanierungsvorhaben geregelt: Kaufpreis, Gewährleistung, Baubeschreibung und vieles mehr. Mit der Prüfung und Beurkundung der Verträge schaffen wir die Grundlage für ein gelingendes Projekt.
Die Bauträgerverträge für Sanierungsobjekte / Neubau unterscheiden sich in kleinen, aber wichtigen Details – beispielsweise beim Ratenplan und der Baubeschreibung. Im Rahmen unserer Prüfung und Beurkundung stellen wir sicher, dass die Verträge für die jeweiligen Objekte adäquat und rechtssicher sind.
Neben dem Bauträgervertrag werden in der Praxis auch besondere Baumodelle, wie Koppelverträge und Treuhandmodelle, diskutiert, die aus unserer Sicht eher kritisch zu betrachten sind. Als Notariat Ihres Vertrauens möchten wir Sie vor den damit verbunden Risiken bewahren.
Wenn ein Gebäude vom Bauträger erst nach der Bauphase als fertige Gesamtanlage angeboten wird, gelten die Regelungen für den Verkauf von Bestandobjekten. Als Ihre Notare übernehmen wir neben der Beurkundung u. a. die Beratung zu Gewährleistungsfragen und zum Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Der Verkauf von Wohnobjekten / Gewerbeobjekten erfordert umfangreiches Spezialwissen. Wir beraten Sie in allen notariellen Fragen und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile von Verfahren wie Asset Deal, Share Deal oder Sale and lease back auf.
Leander Dutschke, LL.M.
Bauträger- und Grundstücksrecht, PC-Administration
Fremdsprachen | Englisch |
Ass. jur. Frank Hellmund
Bauträger- und Grundstücksrecht
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Bauträger- und Grundstücksrecht, Familienrecht, Erbrecht
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