"Rechtsformwechsel von Personengesellschaften"

In dieser anlässlich des 65. Geburtstages von Prof. Dr. Dieter Mayer veröffentlichten Festschrift untersuche ich die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen für den Wechsel zwischen Personen(handels)gesellschaften und zeige auf, welche großen Probleme hier in der Praxis existieren. Ein alltäglicher Vorgang wie der Wechsel von einer GbR in eine Partnerschaftsgesellschaft lässt sich aus dem Register der Partnerschaftsgesellschaften ebenso wenig nachvollziehen wie der Wechsel von einer Partnerschaftsgesellschaft in eine GbR oder in eine GmbH & Co. KG, einer insbesondere für Steuerberater interessanten Variante. Ist beispielsweise die GbR Eigentümerin einer Immobilie und wechselt dann die Rechtsform in eine KG, so gibt es kein überzeugendes Modell, wie dem Grundbuchamt gegenüber nachgewiesen werden kann, dass die nun im Handelsregister eingetragene KG identisch mit der zuvor existierenden GbR ist. Probleme entstehen auch, wenn z.B. zugunsten einer GbR (z.B. Rechtsanwalts-GbR) eine Hypothek eingetragen ist und dann diese GbR in eine Partnerschaftsgesellschaft wechselt. Ich zeige auf, wie man sich hier behelfen kann, welche pragmatischen Lösungen es gibt und dass letztlich dogmatisch keine vernünftige, überzeugende Vorgehensweise existiert. Letztlich besteht aber Hoffnung: Der Gesetzgeber will sich mit dem sog. MoPeG, dem Gesetz zur Reform des Personengesellschaftsrechts, der Thematik annehmen (dazu Heckschen, NZG 2020, 761; Heckschen/Nolting, BB 2020, 2256 sowie der Fachbeitrag auf unserer Homepage zum RefE).

 

Quelle: 

Autor: Prof. Dr. Heribert Heckschen

Fundstelle: Spuren der Freundschaft, Festschrift für Dieter Mayer zum 65. Geburtstag am 19. September 2020, 2020, S. 15

 

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