Die Vorsorgevollmacht – ein immer wichtigeres Thema

Die FAZ vom 16. Januar 2021 nimmt ein immer wichtigeres Thema für Verbraucher und Unternehmer auf. Auf Seite 31 wird ausführlich erläutert, warum es so wichtig ist, dass jeder Volljährige, egal ob Verbraucher, Unternehmer, Berater oder Gesellschafter, eine Vorsorgevollmacht errichtet. Auf Basis eines Interviews mit mir werden dort ganz wichtige Themen zur Problematik der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung angesprochen. Zutreffend titelt die Frankfurter Allgemeine Zeitung aus dem Interview, dass auch „Junge“ den Ernstfall regeln sollten. Leider hat derzeit die Mehrheit der Deutschen keine Vorsorgevollmacht, sondern vertraut im Fall einer Geschäftsunfähigkeit ihr Schicksal dem Betreuungsgericht an. Richtigerweise sollten aber junge Menschen aller sozialen Schichten, insbesondere aber Unternehmer und Gesellschafter, ihr Schicksal selber in die Hand nehmen und eine Vorsorgevollmacht mit juristischer Beratung errichten. Brandstätter weist darauf hin, dass es eben nicht der Ehepartner ist, der automatisch an die Stelle des Geschäftsunfähigen tritt. Richtigerweise wird dargestellt, dass insbesondere im Zeichen der Corona-Krise immer mehr Menschen das Thema in den Fokus nehmen und sich genau überlegen sollten, wen sie für Vermögensfragen oder Gesundheitsfragen bevollmächtigen. Missbrauch kann auch dadurch vermieden werden, dass man anstatt eines Bevollmächtigten zwei gemeinsam zur Handlung Berechtigte einsetzt. Es kann eben sinnvoll sein, dass vermögensrechtliche Fragen von anderen Personen betreut werden als Fragen der Gesundheit. Selbst derjenige, der eine Vertrauensperson hat, muss sich überlegen, wer handelt, wenn diese Person nicht handeln kann oder will.

Zutreffend weist Brandstätter darauf hin, dass es sinnvoll ist, sich professionell beraten zu lassen und die Vollmacht bei einem Notar beurkunden zu lassen. Immerhin birgt dies eine größere Gewährleistung dafür, dass sachkundig beraten und die Geschäftsfähigkeit überprüft wurde.

Wichtig ist es, dass Vorsorgevollmachten mit Testamenten und Gesellschaftsverträgen harmonisiert werden.

In dem Artikel weiße ich darauf hin, dass die meisten Vorsorgevollmachten angesichts der Corona-Krise nicht aktualisiert werden müssen.

Brandstätter übernimmt meinen Hinweis darauf, dass es sinnvoll ist, die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Die Kosten dafür sind äußerst gering.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass jeder volljährige Mensch unbedingt eine Vorsorgevollmacht errichten sollte und dies insbesondere für Unternehmer, Gesellschafter, Berater und solche Personen gilt, die eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsverhältnissen eingegangen sind.

 

Quelle:

Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 16. Januar 2021, S. 31

 

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