Company Law Package

Zusammenfassung

Am 25.04.2018 veröffentlichte die EU-Kommission einen neuen Richtlinienentwurf zur Änderung der Richtlinie über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts (EU) 2017/1132. Der eine Teil des Vorschlags soll zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts beitragen, indem in allen Mitgliedstaaten die Online-Gründung, Online-Kommunikation und Online–Registerpublizität sichergestellt werden soll. Einen umfassenden Überblick bieten hierzu Knaier GmbHR 2018, 560 und Schmidt Der Konzern 2018, 229. Der andere Teil des Vorschlags soll die Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität herbeiführen. Dazu sollen die Vorschriften zur grenzüberschreitenden Verschmelzung umfassend novelliert werden und entsprechende Regelungen für Spaltungen und Formwechsel geschaffen werden. Eine ausführliche Zusammenfassung von Schmidt findet sich in Der Konzern 2018, 229 und 273.

 

Gründe und Ziele

Den digitalen Binnenmarkt zu verbessern, ist eines der 10 zentralen Prioritäten der Kommission. In der EU soll hiermit „ein rechtliches und administratives Umfeld, das das Wachstum unterstützt und den neuen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen einer globalisierten und digitalen Welt angepasst ist, zugleich aber auch legitimen öffentlichen Interessen wie dem Schutz von Arbeitnehmern, Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern dient und den Behörden durch die notwendigen Schutzbestimmungen die Bekämpfung von Betrug und Missbrauch ermöglicht“ geschaffen werden. Es gäbe zu viele Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten im Bereich digitaler Verfahren – Online-Eintragungen, -Einreichungen, -Veröffentlichungen - für Gesellschaften. Die Digitalisierung bringe jedoch viele Vorteile, insbesondere seien diese Verfahren einfacherer, schneller und kostengünstiger. Dabei soll der Vorschlag dennoch Betrugs- und Missbrauchsmöglichkeiten ausschließen. Es soll ein „zentrales digitales Zugangstor“ geschaffen werden. Außerdem müsse die Niederlassungsfreiheit gefördert und deshalb unbedingt die praktische Umsetzung verbessert werden. Es sei daher wichtig, dass die Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel abgebaut werden, der Zugang zu den Märkten erleichtert werde und gleichzeitig allen Beteiligten (insbes. Arbeitnehmern, Gläubigern und Gesellschaftern) einen wirksamen und angemessenen Schutz zu bieten.

 

Kritik

Grundsätzlich finden die Vorschläge und deren Ziele überwiegend Zuspruch. Allerdings wird auch (berechtigte) Kritik geäußert, da die Vorschläge nicht ausreift seien und an vielen Stellen nachgebessert werden müssten (Knaier GmbHR 2018, 560; Noack DB 2018, 1324; Schmidt Der Konzern 2018, 273). Besonders zu kritisieren, ist m.E., dass bisher ungeklärt ist, wie denn ein Online-Verfahren auszusehen hat, das die gleiche Sicherheit, wie die zuverlässige Identifizierung der handelnden Personen durch den mitwirkenden Notar, gewährleistet. Geplant ist nämlich, dass die persönliche, physische Anwesenheit vor einer nationalen Behörde lediglich bei einem konkreten Betrugsverdacht erforderlich sein soll. Dabei kommt es gerade in Großbritannien immer wieder zu Falscheintragungen durch unbefugte Dritte (Teichmann GmbHR 2018, 1 [5]). Auch das Verfahren, das Estland eingeführt hat und als Vorreiter in der EU gilt, bietet keine ausreichende Sicherheit (Teichmann GmbHR 2018, 1 [10]).

 

Quelle: 

„Company Law Package“, Richtlinien Entwurf der EU-Kommission v. 25.04.2018 (COM(2018) 239 u. 241) – abrufbar unter „https://eur-lex.europa.eu“.

 

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