"Aktuelle Entwicklungstendenzen des Gesellschaftsrechts"

In einem zweigeteilten Beitrag für die GWR beleuchtet Heckschen Entwicklungstendenzen im Bereich des Gesellschaftsrechts.

Im ersten Teil des Beitrags, der in der GWR 2020, 63 veröffentlicht worden ist, werden Entwicklungen im Bereich des GmbH-Rechts dargestellt. Neue Rechtsprechung zur Firmierung, zur Kaduzierung von Geschäftsanteilen, zur Kapitalaufbringung und zu satzungsdurchbrechenden Beschlüssen sowie zu der Anwendung von § 179a AktG auf die GmbH werden kritisch gewürdigt und in den Gesamtzusammenhang gestellt. Die Entwicklung zu Einziehungsklauseln, Abfindungsbeschränkungen und Wettbewerbsverboten macht Änderungen der bisher üblichen Vertragsgestaltung bei der GmbH notwendig. Die BGH-Rechtsprechung zu Öffnungsklauseln wird kritisch gewürdigt, Entwicklungstendenzen zur Kapitalerhaltung, zur Geschäftsführerhaftung, zur Gesellschafterversammlung und vor allem zur Gesellschafterliste sind für die Praxis von großer Bedeutung. Das Thema, wie man sich effektiv gegen falsche Gesellschafterlisten wehrt, wird vertieft behandelt. Die Gesellschaft in der Liquidation und in der Krise hat vor dem Hintergrund der derzeitigen Corona-Krise eine große Bedeutung.

Im zweiten Teil des Beitrags (GWR 2020, 87) geht Heckschen auf die Entwicklung bei der Aktiengesellschaft und der SE ein sowie das Konzernrecht und das Mitbestimmungsrecht. Letztlich werden gesetzgeberische Aktivitäten zum Personengesellschaftsrecht und die Entwicklung bei der Einheits-GmbH & Co. KG beleuchtet. Kritisch würdigt Heckschen Gestaltungen, die an der familiengerichtlichen Genehmigung vorbei darauf abzielen, Minderjährige an Kommanditgesellschaften zu beteiligen und stellt die Rechtsprechung dazu dar. Kritisch und ablehnend würdigt er die Rechtsprechung des OGH Wien zur Sittenwidrigkeit von Geschlechterklauseln in Gesellschaftsverträgen. Der Beitrag schließt mit Entwicklungstendenzen im nationalen und internationalen Umwandlungsrecht ab.

 

Quelle:

Autor: Prof. Dr. Heribert Heckschen

Fundstelle: GWR 2020, 63 und GWR 2020, 87

 

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